Qualifizierung von Sprachförderkräften in Rheinland-Pfalz
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Bildungsfreistellung

Es besteht die Möglichkeit, für Maßnahmen zur Qualifizierung von Sprachförderkräften Bildungsfreistellung zu beantragen. Dazu sind von der Weiterbildungseinrichtung die Formulare zur Beantragung der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (Einrichtungs- und Veranstaltungsbogen) nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) sowie nach der Veranstaltung der Berichtsbogen auszufüllen und an das Ministerium zurück zu senden.


Ministerium für Wissenschaft, Bildung, Jugend und Kultur
Postfach 3220
55022 Mainz

Die Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen sind nach § 6 der
Durchführungsverordnung zum Bildungsfreistellungsgesetz von den Weiterbildungsträgern in der Regel mindestens drei Monate vor dem Beginn der Veranstaltung zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist unterschritten werden, allerdings sollten die Anträge so früh als möglich an das MBWJK gestellt werden, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung nach § 5 Abs. 1 (BFG) spätestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei ihrem Arbeitgeber geltend zu machen haben und, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anerkennung der Veranstaltung vorliegen muss.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Internet unter: www.bildungsfreistellung.rlp.de.

Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich.

 

Ein Projekt von FIF im Auftrag des MBWJK Rheinland-Pfalz

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